Pflegebevollmächtigte begrüßt Heilkundeübertragung auf akademisierte Pflegekräfte
Heute hat der Bundestag das Pflegestudiumstärkungsgesetz beschlossen - ein weiterer wichtiger Meilenstein für die professionelle Pflege.
Die Pflegestudierenden erhalten zukünftig eine Ausbildungsvergütung für die gesamte Dauer des Studiums, damit werden sich noch mehr junge Menschen für diesen Berufsweg entscheiden. Das Gesetz erweitert zudem das Ausbildungsprofil für die akademisierten Pflegekräfte. Erstmalig werden verbindliche erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Heilkunde in die hochschulische Pflegeausbildung integriert.
Claudia Moll, MdB: „Seit Jahren mache ich mich dafür stark und freue mich unglaublich, dass die Heilkundeübertragung nun kommt. Die Studierenden dürfen zukünftig in bestimmten Bereichen ihre Kompetenzen endlich voll einsetzen und ohne ärztliche Anweisung tätig werden. Das ist ein guter Anfang. In einem nächsten Schritt muss diese Ausweitung der Befugnisse auch für alle Pflegefachkräfte kommen - noch in dieser Legislatur.“
In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber viel dafür getan, um den Pflegeberuf zu stärken - sei es mit der Einführung der neuen Pflegeausbildung, der verpflichtenden Bezahlung nach Tarif oder einem eigenen Pflegebudget im Krankenhaus nach dem Selbstkostendeckungsprinzip. Das Pflegestudiumstärkungsgesetz ist die konsequente Fortsetzung, um die professionelle Pflege weiter zu entwickeln. Moll: „Mit der Finanzierung des Studiums wird ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und mit den erweiterten heilkundlichen Tätigkeiten wird die Pflege revolutioniert. Ich freue mich über diese Emanzipation des Pflegeberufes. Gute Gehälter, eine modernisierte Ausbildung und mehr Kompetenzen – die Pflege ist im Aufbruch und die Attraktivität des Berufes steigt. Wir sind hier auf einem guten Weg, den wir mutig weiter beschreiten müssen!“
Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz werden unter anderem auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung weiter verbessert, die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht und eine Regelung zur Verstetigung der hochschulischen Ausbildungsstrukturen in der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie verankert. Besonders erfreut ist die Pflegebevollmächtigte zudem über die Konkretisierung der Inhalte des Förderprogramms zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Moll: „Da einige Kassen sich damit schwertun, vom Gesetzgeber bereitgestellte Fördertöpfe für gute Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege freizugeben, steuern wir hier nun erneut nach. Ich bin guter Hoffnung, dass die Gelder nun endlich fließen und auch alle Einrichtungen, die an meinem Projekt GAP teilnehmen, um ihre Arbeitsbedingungen zu verändern, hiervon profitieren.“
Informationen zum Projekt GAP finden Sie hier: www.gap-pflege.de