Nächste Stufe der Pflegereform zündet – Gemeinsamer Jahresbetrag startet
zum 1. Juli 2025

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Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz wurden 2023 viele Verbesserungen für die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen beschlossen. Neben einer dreistufigen Leistungsdynamisierung wird nun zum 1. Juli 2025 der Gemeinsame Jahresbetrag eingeführt. Dieser bündelt die bislang eigenständigen Leistungsansprüche für Kurzzeitpflege und für Verhinderungspflege, so dass Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 nun selbstbestimmt entscheiden können, wie sie dieses Budget aufteilen wollen.

 

Konkret steht ihnen innerhalb eines Kalenderjahres ein Gesamtbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden kann. Damit profitieren besonders Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige, die bislang vorwiegend die Verhinderungspflege genutzt haben. Auch die Wartezeit vor erstmaliger Inanspruchnahme der Verhinderungspflege entfällt. Für junge Schwerst-Pflegebedürftige (bis 25 Jahre, ab Pflegegrad 4) gibt es diesen Gemeinsamen Jahresbetrag bereits seit Anfang 2024.

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