Rechtssichere Grundlage für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung (Live-Ins) schaffen

Eine Pflegerin hilft einer älteren Frau beim Aufstehen von einem Sofa in einem hellen, häuslichen Pflegeumfeld.
Foto: Getty Images

Bundesweit werden viele tausend Pflegebedürftige zu Hause von meist osteuropäischen Frauen (sogenannten „Live-Ins“) betreut, die in der Regel in den Haushalten der Pflegebedürftigen wohnen. In diesen Betreuungssettings werden aber nicht selten wichtige arbeitsrechtliche Vorgaben zum Schutz der Live-Ins ignoriert. Auch für die Familien der Pflegebedürftigen bestehen rechtliche Unsicherheiten und Risiken.

 

Eine Arbeitsgruppe aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Stab der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege hat sich deshalb in der letzten Legislaturperiode eingehend mit den rechtlichen Grundlagen beschäftigt und verschiedene Ansätze - auch aus anderen europäischen Ländern - geprüft. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass eine rechtssichere Tätigkeit der Live-Ins in Deutschland nur in Form einer regulären Anstellung bei Agenturen oder Haushalten umsetzbar ist.

 

Um den betroffenen Haushalten eine Perspektive zu bieten und die aktuelle Situation zu verbessern, sollte unter Berücksichtigung geltender arbeitsrechtlicher Handlungsspielräume eine Erprobung mit täglichen Arbeitszeiten von bis zu 12 Stunden an maximal sechs Tagen pro Woche unter Wahrung des Gesundheitsschutzes der Betreuungskräfte ermöglicht werden.

 

Ein entsprechendes Modellvorhaben zur Verbesserung der Situation der Live-Ins und der Haushalte der Pflegebedürftigen sowie ihrer Angehörigen ist bereits auf deutliches Interesse bei den Beteiligten gestoßen. Es bedarf aber weiterer Beratungen. An einer bedarfsgerechten Versorgung mit fairen Arbeitsbedingungen für Betreuungskräfte und einer engen Begleitung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen wird jetzt in der neuen Legislaturperiode weitergearbeitet.

 

Den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe finden Sie hier.

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