Abbildung der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Katrin Staffler
Die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler

Zukunftspakt Pflege

Pflegekräftemangel, eine weiter wachsende Zahl an Menschen mit Pflegebedarf und stetig steigende Eigenanteile: Die Pflege braucht große und wirksame Reformen, soviel ist klar. Vor allem muss die Pflegeversicherung neu ausgerichtet werden – nachhaltig, generationengerecht und demografiefest.

Seit Juli 2025 beschäftigt sich deshalb die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ in zwei Fach-Arbeitsgruppen mit den komplexen Fragenstellungen zur künftigen Versorgung und Finanzierung.
Hierzu gehören:

  • der Leistungsumfang und die Ausdifferenzierung der Leistungsarten
  • die Verstärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege
  • die Finanzierung der Pflegeversicherung über Beitragsmittel, Steuern und Eigenanteile und
  • die Begrenzung pflegebedingter Eigenanteile der Pflegebedürftigen.

Ein Sachstandsbericht mit den wesentlichen Punkten wurde im Oktober auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlicht. Am 11. Dezember 2025 sollen dann die von Bund und Ländern konsentierten Eckpunkte vorgestellt werden, die anschließend in 2026 gesetzlich umgesetzt werden.

 

Für die Pflegebevollmächtigte steht nach wie vor die Stärkung der häuslichen Pflege dabei klar im Fokus. Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen flexibel, selbstbestimmt und effizient genutzt werden können, zum Beispiel durch das Zusammenführen bisher kleinteiliger Einzelansprüche in Budgets. Ebenso muss es Ziel der Reform sein, die Sektorengrenzen abzubauen, die Chancen der Digitalisierung konsequenter nutzbar zu machen und die Bürokratie auf das Notwendige zu begrenzen.