Reformen für die Pflege
Zukunftspakt Pflege
Pflegekräftemangel, eine wachsende Zahl an Menschen mit Pflegebedarf und stetig steigende Eigenanteile: Die Pflege braucht große und wirksame Reformen, soviel ist klar. Vor allem die Pflegeversicherung muss neu ausgerichtet werden – nachhaltig, generationengerecht und demografiefest.
Seit dem 7. Juli 2025 beschäftigt sich deshalb die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ in zwei Fach-Arbeitsgruppen mit den komplexen Fragenstellungen zur künftigen Versorgung und Finanzierung.
Hierzu gehören:
- der Leistungsumfang und die Ausdifferenzierung der Leistungsart
- die Verstärkung von Prävention und Rehabilitation in der Pflege
- die Finanzierung der Pflegeversicherung über Beitragsmittel, Steuern und Eigenanteile und
- die Begrenzung pflegebedingter Eigenanteile der Pflegebedürftigen.
Bis Ende des Jahres sollen von Bund und Ländern konsentierte Eckpunkte erarbeitet werden, die dann 2026 gesetzlich umgesetzt werden.
Für die Pflegebevollmächtigte steht die Stärkung der häuslichen Pflege dabei klar im Fokus. Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen flexibel, selbstbestimmt und effizient genutzt werden können, zum Beispiel durch das „Poolen“ bisher kleinteiliger Einzelansprüche. Ebenso muss es Ziel der Reform sein, die Sektorengrenzen abzubauen, die Chancen der Digitalisierung konsequenter nutzbar zu machen und die Bürokratie auf das Notwendigen zu begrenzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums
