Jetzt geht es an die Umsetzung!

Als Pflegebevollmächtigte stehe ich dafür, dass Menschen mit Pflegebedarf die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Dass sie sich auf die Solidarität der Gesellschaft verlassen können. Dazu bedarf es noch einiger, auch schwerer, Entscheidungen.

 

Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege wurde die Profession Pflege noch einmal modernisiert. Die Bund-Länder-AG zum Zukunftspakt Pflege hat gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen eine Vielzahl von Optionen zur Reform der Pflegeversicherung aufgezeigt. Mir ist dabei besonders wichtig: Prävention muss endlich flächendeckend in der Versorgung ankommen. Die Bündelung von Leistungen zu Budgets soll Flexibilität schaffen, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für einen passgenauen Einsatz der Leistungen sorgen.

 

Diese Optionen gilt es jetzt, in stringente Gesetze zu gießen. Für mich sind die Ziele dabei klar: wir brauchen pragmatische, schlanke Verfahren und Prozesse für alle an der Pflege Beteiligten. Pflegebedürftige und Pflegende müssen vor allem in der häuslichen Pflege gestärkt und besser unterstützt werden. Und ja, wir müssen die Mittel zielgerichtet einsetzen, unter anderem für Investitionen in Prävention und Digitalisierung.

Foto der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Katrin Staffler

Keine Entscheidung mehr über die Pflege ohne die Pflege

Am 14. Februar 2026 ist die Verordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene in Kraft getreten. Sie benennt den Deutschen Pflegerat (DPR) als maßgebliche Organisation und bestimmt, in welchen Verfahren seine Mitwirkung vorgesehen ist und wie diese erfolgen soll. Damit werden endlich verbindliche und transparente Regeln für die Einbindung der Pflege in bundespolitische Entscheidungsprozesse geschaffen.

 

Pflegefachpersonen nehmen eine zentrale Rolle im Gesundheitswesen ein – sowohl in der direkten Versorgung als auch in der Weiterentwicklung von Qualitätsstandards, Versorgungsstrukturen und berufspolitischen Rahmenbedingungen. Die systematische Einbindung der Pflege sorgt für mehr Praxisnähe, Transparenz und Fachlichkeit bei gesundheitspolitischen Entscheidungen.

 

Die Verordnung stärkt somit nicht nur die Selbstverwaltung und Professionalisierung der Pflege, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und zukunftsfesten Versorgung. Sie ist ein klares Signal: Pflege wird gehört – und noch wichtiger, Pflege gestaltet mit.

Eine Krankenschwester kümmert sich fürsorglich um einen älteren Patienten im Krankenhausbett.
Foto: Getty Images

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